Welche Abmahnungen sind bisher bekannt?

Die ersten DSGVO-Abmahnungen sind da –
was ist passiert seit 25. Mai 2018

Fehlende Datenschutzerklärung

Gefordert wird die Beseitigung der Verstöße (Einstellen einer Datenschutzerklärung)
Abgabe einer Unterlassungserklärung
Übernahme der Kosten der Abmahnung

Vorgehensweise:

Abmahnung wegen der Einbindung von Google Fonts

Gefordert werden Beseitigung der Verstöße
Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die
Übernahme der Kosten der Abmahnung.

Vorgehensweise:

Abmahnung – fehlerhafte Einbindung von Google Analytics

Fehlende IP-Anonymisierung
fehlende Opt-Out Möglichkeit
nicht erfolgte Erwähnung von Google Analytics in der Datenschutzerklärung

Vorgehensweise:

Erklärung: Google Analytics ist ein Dienst zur Analyse der Besucher, der Verweildauer auf einer Page. Ebenso ein Dienst für die Nutzung von Suchmaschinen. Aus diesen Daten können Werbekampagnen abgeleitet und eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Der Dienst wird momentan von 50-80% aller Webseitebetreiber zur Datenauswertung benutzt.

Abmahnungen wegen Facebook like & share Buttons

Einbindung der Facebook-Plugins zum Teilen und liken auf Webseiten (Urteil vor LG Düsseldorf aus 2016).
Im Zuge der DSGVO hat sich die Kontrolle verstärkt und es kann von vermehrten Abmahnungen ausgegangen werden.

Abmahnungen wegen fehlender SSL-Verschlüsselung

bei Bereitstellung von Eingabeformularen (z.B. Kontaktformularen)

Vorgehensweise: